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Ich habe den Mietvertrag im Doppel erhalten. Muss ich beide Exemplare retournieren?

Ja, es müssen beide Exemplare unterzeichnet und retourniert werden. Anschliessend werden beide von der Verwaltung unterzeichnet und ein Exemplar an Sie retourniert. Erst mit Unterschrift beider Parteien ist der Vertrag rechtsgültig.

Darf ich meine Wohnung untervermieten und wie muss ich vorgehen?

Eine teilweise Untervermietung einer Wohnung oder eines einzelnen Zimmers ist möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Bitte senden Sie uns den Antrag zur Untermiete und den Untermietvertrag zu. Die Vorlage des Untermietvertrags finden sie unter der Rubrik Ein-/Auszug.

Nach Erhalt wird der Antrag geprüft. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Muss ich den Wegzug eines Untermieters oder Familienmitglieds der Verwaltung mitteilen?

Der Wegzug eines Untermieters ist meldepflichtig. Bitte teilen Sie uns diese Information per Email an vermietung@rivag.ch mit. 

Mein Vertragspartner möchte ausziehen. Wie müssen wir vorgehen?

Bitte senden Sie uns Ihre ausserordentliche Kündigung unterschrieben von beiden Personen zum nächsten Termin zu und stellen Sie im gleichen Moment den Antrag den verbleibenden Partner als Nachmieter zu stellen. Sobald der neue Vertrag mit dem verbleibenden Partner unterzeichnet wurde, wird die ausserordentliche Kündigung bestätigt.

Ich habe meinen Namen geändert. Wie kann ich die Schilder (Briefkasten/Haustüre/Sonnerie) ändern lassen?

Bitte senden Sie uns das ausgefüllt Formular für die Bestellung der Schilder zu. Das dazugehörige Formular finden Sie unter der Rubrik Änderung/Bestellung. 

Wie muss im Todesfall vorgegangen werden?

Unser Beileid. Für die administrative Abwicklung benötigen wir eine Kopie des Todesscheins, sowie die allfällige Kündigung des Objekts des zuständigen Hinterbliebenen. Alles weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. 

Ich habe eine neue Bankverbindung, wie gebe ich diese bekannt?

Bitte teilen Sie uns die neue Bank-/Postverbindung (IBAN) mittels dem Formular unter der Rubrik Änderung/Bestellung mit.

Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Betriebskosten)?

Die Abrechnung für Januar bis Dezember erhalten Sie einmal jährlich voraussichtlich im Laufe des Februars. Die Aufstellung der Kosten finden sie in Ihrem Mietvertrag. Wir bitten um Verständnis, dass die Erstellung der Abrechnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. 

Gerade bei Neubauten kann es zu einer Verzögerung kommen. Unterjährige Abrechnungen werden nicht erstellt, sondern mit dem Folgejahr kombiniert. 

Was ist der Unterschied zwischen der Abrechnung und den Akontozahlungen (der Nebenkosten)?

Die Akontobeiträge werden monatlich zum Nettomietzins erhoben. Diese finden Sie im Mietvertag. Am Ende der Abrechnungsperiode (1 Jahr) erhalten Sie eine Abrechnung über die effektiv angefallenen Nebenkosten. Diese können höher oder tief als die Akontobeiträge ausfallen. Die daraus resultierende Differenz wird Ihnen entweder in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.

Nebenkosten; ich habe eine Gutschrift erhalten, wann wird diese ausbezahlt?

Die Auszahlung der Guthaben erfolgt automatisch nach 30 Tagen an die bei uns hinterlegte Bankverbindung (IBAN). Diese Bankverbindung wird in der Abrechnung aufgeführt.

Falls Sie die Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, teilen Sie uns dies mit dem Formular unter der Rubrik Änderung/Bestellung umgehend mit.

Ehemaligen Mietern, wird ein Guthaben erst bei der letzten Abrechnungsperiode rückerstattet.

Der Referenzzinssatz hat sich verändert. Wie beantrage ich eine Mietzinssenkung?

Ein Gesuch ist frühstens zum erstmaligen Kündigungstermin möglich. Bitte prüfen Sie ihren Mietvertrag für genaue Details.

Bitte senden Sie uns Ihr Gesuch per Einschreiben mit den Originalunterschriften sämtlicher im Vertrag aufgeführten Mieter zu. 

Das Zusammenleben in der Liegenschaft gestaltet sich schwierig, meine Nachbarn stören mich. Was kann ich unternehmen?

Wir bitten um Rücksichtsnahme und Verständnis bei einmaligen Ereignissen. Falls möglich, sprechen Sie mit der betroffenen Partei bevor Sie uns kontaktieren. 

Bei wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung melden Sie sich bei uns per Email/Brief und beschreiben Sie detailiert die Vorfälle. 

Ich möchte einen Falschparker melden, wie kann ich dies tun?

Sollte das Fahrzeug aktuell auf Ihrem Parkplatz stehen oder unerlaubt auf dem restlichen Geländer der Liegenschaft abgestellt sein, senden Sie uns bitte ein Foto des Fahrzeugs per Email zu und wir werden den Fahrzeughalter kontaktieren.