Bauliche Veränderungen sind bewilligungspflichtig. Bitte füllen sie dafür das Formular Antrag unter der Rubrik Änderung/Bestellung aus und senden Sie es uns zu.
Das farbige Streichen einer Wand bedarf z.b. keiner Bewilligung, sie muss jedoch bei Wohnungsrückgabe in den Ursprungszustand versetzt werden.
Der Einbau von Elektrogeräten hingegen ist ebenfalls Bewilligungspflichtig.
Bitte beachten sie, dass nicht alle Anträge bewilligt werden.