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Ich möchte mein Mietverhältnis kündigen, wie gehe ich vor?

Die Kündigung muss schriftlich mit den Originalunterschriften aller Mietparteien erfolgen. Bitte beachten Sie die Kündigungstermine und Fristen in Ihrem Mietvertrag. 

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder geben Sie das Schreiben persönlich (gegen Vorankündigung) im Büro Diepoldsau ab bis zum letzten Werktag des Monats (Empfangsdatum). 

Ich möchte nur einen Parkplatz / Tiefgaragenparkplatz kündigen, wie gehe ich vor?

Bei der Kündigung eines Parkplatzes oder Einstellplatzes müssen Sie wie bei der Wohnung ebenfalls eine schriftliche Kündigung mit Originalunterschriften senden. Die Fristen und Termine stehen im Mietvertrag. 

Wann muss die Kündigung spätestens bei der Verwaltung eingehen?

Die Kündigung muss bis spätestens am letzten Werktag des Monats bei uns eintreffen.

Per wann kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Sie können das Mietverhältnis termingerecht auf den / die im Mietverträg genannten Termine (zb. jedes Monatsende ausser Juli + Dezember) unter Einhaltung der erwähnten Kündigungsfristen (z.B. bei Wohnungen üblich 3 Monate) kündigen.

Ich möchte frühzeitig aus meiner Wohnung ausziehen. Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

Wenn Sie frühzeitig ausziehen möchten, müssen Sie einen Nachmieter stellen. Am besten senden Sie uns Ihre ordentliche Kündigung mit dem Vermerk zu welchem Datum Sie gerne ausziehen möchten. Sobald ein solventer und zumutbarer Nachmieter gestellt werden kann und der Mietvertrag auch unterzeichnet wird, werden Sie zu Mietbeginn des Nachmieter aus dem Mietvertrag entlassen. Kommt kein Mietvertrag zu stande, so haften Sie bis zum obligatorischen Ende der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist.

Wer insertiert die Wohnung nach einer Kündigung?

Das Inserat wird durch die Verwaltung auf den Platformen erstellt. Falls keine Bilder vorhanden sind, werden Sie vom zuständigen Verwalter kontaktiert.

Der Verwalter wird den Interessenten Ihre Kontaktnummer für Besichtigungen mitteilen.

Ich möchte meine Wohnungskündigung zurückziehen. Ist dies möglich?

Sollten Sie den Wunsch haben Ihre Kündigung zurückzuziehen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Sofern kein Mietvertrag mit einem Nachmieter unterzeichnet ist sollte einem Rückzug nichts im Wege stehen. 

Ich habe einen Nachmieter für meine Wohnung gefunden. Wie kann sich dieser darum bewerben?

Ein Nachmieter kann sich über das Formular Mietgesuch mit den dazugehörigen Unterlagen bei uns bewerben. Das Formular ist unter der Rubrik Ein-/Auszug zu finden.

Wann erhalte ich meine Sicherheitsleistung (Kaution, Bankdepot) zurück?

Die Sicherheitsleistung wird Ihnen zurückerstattet, sobald alle offenen Forderungen (Mietzinse, Reparaturen, etc.) beglichen sind. Bei Wegzug ins Ausland kann ein Teil der Sicherheitsleistung zur Deckung von offenen Nebenkostenabrechnungen zurückbehalten werden.

Wann ist der letztmögliche Abgabetermin der Wohnung?

Die Wohnung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgeben werden. Falls dieser auf ein Wochenende oder auf einen staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag fällt, so hat die Abgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens um 12.00 Uhr zu erfolgen.

Bis wann muss ein Abgabetermin mit der Verwaltung vereinbart werden?

Der Abgabetermin muss bis spätestens 3 Wochen vor dem letzten Tag der Kündigungsfrist vereinbart werden. 

Wohnungsabgabe - Schäden in der Wohnung, was muss ich tun?

Wenn Sie grössere Schäden haben die den Bedarf eines Handwerkers erfordern melden Sie dies mindestens 1 Monat vor der Wohnungsabgabe mit Foto per Email an vermietung@rivag.ch. Wir werden daraufhin den Schaden begutachten und gegebenenfalls die Reparatur vor Wohnungsabgabe beauftragen.

Allfällige Verzögerungen bei Mieterwechseln können dadurch vermieden werden.

Was muss ich bei der Wohnungsabgabe beachten?

Sie erhalten mit der Kündigungsbestätigung eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Wohnungsabgabe. Sollten Sie diese Checkliste nicht mehr finden, so kann sie unter der Rubrik Ein-/Auszug heruntergeladen werden.

Dübellöcher; müssen diese repariert werden?

Dübellöcher müssen bei Auszug fachgerecht repariert werden. Die Dübel sind zu entfernen und das Loch zu schliessen. Am besten Sie organisieren sich bei einem Gipser/Maler die dazugehörigen Materialien.

Wichtig ist, dass Sie unter allen Umständen die korrekte Wandfarbe verwenden. Weiss ist nicht gleich weiss.

Eine fehlerhafte Reparatur der Dübellöcher kann dazu führen, dass ganze Wände gestrichen werden müssen. Diese Kosten werden von der Hausratsversicherung oftmals nicht gedeckt.

Bei Unklarheit helfen wir Ihnen gerne weiter.